Transparenz ist die Grundlage für Bürgerbeteiligung

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er dient nicht dazu, Ehrgeiz oder Machtstreben Einzelner zu bedienen, sondern gewissenhaft und wohlüberlegt Entscheidungen zu treffen, die dem Gemeinwohl dienen. Damit sich jeder ein Bild davon machen kann, ist es notwendig, dass Informationen für alle öffentlich zugänglich und Beschlüsse nachvollziehbar sind.

Deshalb war es der UBV besonders wichtig durchzusetzen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht haben, Unterlagen, sofern sie nicht der Geheimhaltung unterliegen, in der Stadtverwaltung einzusehen. Außerdem konnten wir erreichen, dass Sitzungsunterlagen im Internet veröffentlicht werden. Denn für uns gehören Transparenz von Entscheidungen und aktive Bürgerbeteiligung zusammen.

So hat die UBV eines ihrer zentralen Wahlversprechen von 2014 umgesetzt.

Auf Initiative der UBV wurde als erster Schritt 2013 die Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Nach dieser Satzung haben die Bürger das Recht, alle Unterlagen, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, in der Stadtverwaltung einzusehen.

Nach den Neuwahlen konnten wir dann endlich per Stadtratsbeschluss erwirken, dass die Sitzungsunterlagen im Internet veröffentlicht werden. Damit können sich alle Bürger umfassend über die Inhalte öffentlicher Stadtratssitzungen informieren. Dies übrigens auch im Vorfeld der Sitzungen, um zu entscheiden, ob sie als Zuhörer daran teilnehmen wollen. Ein ganz wesentlicher Schritt Richtung Transparenz von Entscheidungen und aktiver Bürgerbeteiligung!

 

Nicht transparent, ist die Bürgerbeteiligung über RPW (Richtlinien für Planungswettbewerbe) Verfahren

Zahlreiche Bauprojekte werden zwischenzeitlich über ein sog. RPW- Verfahren entwickelt. Ein an sich gutes Verfahren um unterschiedliche Entwürfe zu erhalten.
Allerdings beinhaltet das Verfahren gleichzeitig ein Versprechen den ausgewählten Siegerentwurf umzusetzen und kommt somit einem Bauauftrag gleich.
Der Siegerentwurf wird de facto nicht durch den Stadtrat gekürt. Der Siegerentwurf wird von einem Gremium, in dem externe Architekten (Gestaltungsbeirat) eine Mehrheit gegenüber den Mitgliedern des Stadtrats haben, ausgewählt.

Die falsch verstandene „Bürgerbeteiligung“, sich von den Bürgerinnen und Bürgern anschließend einen „Kommentar“ einzuholen, beeinflusst den Ausgang der RPW nicht.
Wir wünschen uns, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Anfang an gleichberechtigt in das Verfahren einbezogen werden und die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung mit bestimmen können.